
S8a, S8b, Stufe 2, Stufe 5 – in vielen Stellenanzeigen stehen diese Kürzel wie selbstverständlich da. Aber was bedeuten sie konkret fürs Gehalt? Und warum kann die Stufe am Ende wichtiger sein als die Gruppe selbst? Wer diese Zeilen nicht richtig einordnet, übersieht oft mehrere Tausend Euro im Jahr – oder merkt erst nach Vertragsunterschrift, dass die versprochene Eingruppierung nicht zur tatsächlichen Tätigkeit passt.
TVöD SuE ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. Er regelt Gehälter, Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen für Beschäftigte bei Kommunen, die nach diesem Tarif bezahlen. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppen (z. B. S8a, S8b), die sich nach Aufgabenprofil und Verantwortung richten. Innerhalb jeder Gruppe gibt es Stufen (1 bis 6), die hauptsächlich von der anerkannten Berufserfahrung abhängen.
Die Gruppe sagt, welche Tätigkeiten vergütet werden. Die Stufe sagt, wie viel Erfahrung beim Gehalt berücksichtigt wird. Ein Beispiel: S8a Stufe 2 liegt mehrere hundert Euro unter S8a Stufe 5 – bei gleicher Tätigkeit. Deshalb lohnt es sich, beide Faktoren genau zu prüfen.
Wichtig: Nicht alle Kitas zahlen TVöD. Kirchliche Träger nutzen oft AVR, Länder haben eigene Tarife (z. B. TV-L), private Träger können Haustarife haben oder gar keinen Tarifvertrag. Die Logik aus Gruppe und Stufe ist aber oft ähnlich.
S8a gilt typischerweise für Erzieher:innen in der direkten pädagogischen Arbeit mit Kindern. S8b ist für Fachkräfte gedacht, die zusätzlich besondere Aufgaben übernehmen: stellvertretende Leitung, Praxisanleitung, Fachberatung oder die Verantwortung für einen bestimmten Bereich (z. B. Sprachförderung, Elternarbeit).
In der Praxis verschwimmen die Grenzen. Manche Kitas setzen S8b an, wenn jemand regelmäßig Auszubildende anleitet. Andere zahlen S8a, obwohl die Fachkraft faktisch stellvertretende Leitungsaufgaben übernimmt – nur eben nicht offiziell im Organigramm. Das Problem: Ohne klare Stellenbeschreibung lässt sich schlecht nachvollziehen, ob die Eingruppierung passt.
Deshalb gilt: Wenn in der Anzeige S8a steht, aber im Gespräch von „eigenverantwortlichem Bereich" oder „Anleitung" die Rede ist, nachhaken. Umgekehrt gilt: Wer S8b zugesagt bekommt, sollte prüfen, ob die entsprechenden Aufgaben auch wirklich im Vertrag stehen – nicht nur mündlich besprochen werden.
Die Stufe richtet sich nach anerkannter Berufserfahrung. Typischerweise startet man nach der Ausbildung in Stufe 2 (nach einem Jahr in Stufe 1). Von dort aus steigt man automatisch auf, wenn bestimmte Zeiten in der Entgeltgruppe erreicht sind: nach einem Jahr auf Stufe 3, nach drei weiteren Jahren auf Stufe 4, nach vier Jahren auf Stufe 5, nach fünf Jahren auf Stufe 6.
Aber: Wer vorher schon gearbeitet hat, kann Erfahrung anerkennen lassen. Das gilt nicht automatisch. Es muss beim Träger beantragt und nachgewiesen werden – durch Arbeitszeugnisse, Sozialversicherungsnachweise oder Bestätigungen vom alten Arbeitgeber. Manche Träger rechnen nur tarifgebundene Zeiten an, andere auch Tätigkeiten in ähnlichen Bereichen (z. B. Tagespflege, Jugendhilfe).
Ein häufiger Fehler: Beim Trägerwechsel wird die Stufe nicht verhandelt. Wer sechs Jahre Erfahrung hat, aber nur Stufe 2 angeboten bekommt, verliert über Jahre hinweg vierstellige Beträge. Deshalb: Vorerfahrung dokumentieren, im Gespräch ansprechen und im Vertrag festhalten lassen.
TVöD SuE ist bundeseinheitlich – die Tabellenwerte sind überall gleich. Trotzdem tauchen in manchen Stellenanzeigen regionale Zusätze auf (z. B. „TVöD SuE Bremen"). Das liegt meist daran, dass manche Kommunen zusätzliche Zulagen zahlen oder andere Arbeitszeitmodelle haben. Diese Extras stehen aber nicht im TVöD selbst, sondern in lokalen Zusatzvereinbarungen.
Ein weiterer Punkt: Nicht jeder kommunale Träger zahlt exakt nach TVöD. Manche Kitas sind formal kommunal, haben aber einen Eigenbetrieb-Status oder eine andere Rechtsform – und damit möglicherweise einen abweichenden Tarif. Bei privaten Trägern gilt TVöD nur, wenn der Träger ihn freiwillig anwendet oder tarifgebunden ist.
Deshalb: Im Gespräch klären, ob TVöD wirklich gilt, ob es Zulagen gibt (z. B. für Ballungsräume, Wechselschicht, Springer-Tätigkeit) und wie Arbeitszeit und Urlaubstage geregelt sind. Nur „TVöD" im Vertrag reicht nicht als Sicherheit.
Vor dem Gespräch mitbringen: Arbeitszeugnisse, Sozialversicherungsverlauf, Bestätigungen über frühere Tätigkeiten (auch befristete Stellen, FSJ, Praktika). Diese Dokumente helfen, Vorerfahrung nachzuweisen.
Im Gespräch klären:
Nach dem Gespräch prüfen: Steht die vereinbarte Eingruppierung im Vertrag? Ist die Stufe genannt? Sind Zulagen aufgeführt? Was nicht im Vertrag steht, lässt sich später schwer durchsetzen.
S8a oder S8b sind keine Titel, sondern Eingruppierungen – sie beschreiben Aufgaben und Verantwortung. Die Stufe beschreibt anerkannte Erfahrung und hat direkten Einfluss aufs Gehalt. Wer beides nicht versteht oder nicht verhandelt, verschenkt oft mehr Geld, als ein Wechsel bringen würde.
Wichtig ist: Vorerfahrung dokumentieren, im Gespräch konkret nachfragen und im Vertrag festhalten lassen. Nicht jede Kita zahlt TVöD, nicht jede Eingruppierung ist korrekt, nicht jede Stufe wird automatisch anerkannt. Wer diese Punkte klärt, trifft eine informierte Entscheidung – keine, die auf Annahmen basiert.