
Drei Wochen im Sommer, fünf Brückentage, dazu Konzepttage und Teamfortbildung. Als Sandra den Betreuungsvertrag unterschrieb, stand da was von „üblichen Schließzeiten". Jetzt rechnet sie: fast sieben Wochen im Jahr. Ihre Arbeitgeberin lässt keine Urlaubsverschiebung zu. Der Großvater wohnt 400 Kilometer entfernt. Sandra fragt sich: Kann eine private Kita einfach so viel schließen, wie sie will?
Die Antwort ist ernüchternd: Ja und nein. Schließtage sind nicht bundesweit begrenzt. Was zählt, steht im Vertrag. Und der wird oft erst gelesen, wenn das Problem da ist.
Die Entscheidung liegt beim Träger. Jede Kita legt eigenständig fest, wann und wie lange sie schließt. Das Gesetz gibt keine feste Zahl vor. Was bundesweit gilt: Der Betreuungsanspruch nach § 24 SGB VIII bedeutet nicht „365 Tage im Jahr geöffnet". Er heißt nur: Eltern haben Anspruch auf einen Platz. Wie dieser konkret gestaltet ist, regelt der Vertrag.
Private Träger haben oft mehr Spielraum als kommunale Einrichtungen. Städtische Kitas orientieren sich an Dienstvereinbarungen, die Schließzeiten begrenzen. Private Träger hingegen können Schließtage flexibler festlegen – solange sie transparent kommuniziert werden.
Ein typisches Missverständnis: „Schließtage müssen gleich verteilt sein." Stimmt nicht. Manche Kitas schließen drei Wochen am Stück im Sommer, andere verteilen die Tage übers Jahr. Beides ist rechtlich möglich, solange es im Vertrag steht.
Wer den Vertrag vor Vertragsabschluss genau liest, weiß, worauf er sich einlässt. Nachträglich beschweren bringt wenig, wenn alles schriftlich vereinbart war.
Indirekt ja. Landesförderrichtlinien legen fest, wie viele Stunden Betreuung eine Kita pro Jahr anbieten muss, um Zuschüsse zu erhalten. In den meisten Bundesländern liegt die Grenze bei 20 bis 30 Schließtagen pro Jahr – inklusive Brückentage, Fortbildung und Sommerferien.
Wer darüber hinaus schließt, riskiert Kürzungen oder den Verlust der Förderung. Das bedeutet: Die meisten Kitas bewegen sich in diesem Rahmen. Ausreißer gibt es trotzdem, besonders bei elternfinanzierten Einrichtungen, die keine öffentlichen Mittel beziehen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Elterninitiative in München schließt sechs Wochen im Jahr. Die Eltern zahlen höhere Beiträge, dafür gibt es keine Landeszuschüsse. Das Modell funktioniert, weil alle Beteiligten es von Anfang an kennen und mittragen.
Problematisch wird es, wenn Schließtage nachträglich ausgeweitet werden. Dann greift oft eine Vertragsanpassung – und die muss angekündigt und begründet werden.
Der Betreuungsvertrag ist das zentrale Dokument. Er muss alle geplanten Schließzeiten auflisten – nicht nur „Ferien", sondern konkret: wie viele Wochen Sommer, welche Brückentage, wie viele Tage für Fortbildung und Konzeptarbeit.
Wichtig sind außerdem:
Ein Vertrag, der nur „übliche Schließzeiten" nennt, ist unzureichend. Wer ihn unterschreibt, akzeptiert im Zweifel alles, was der Träger später als „üblich" definiert.
Viele private Kitas bieten Notbetreuung an. Das klingt beruhigend. In der Praxis bedeutet es oft: für maximal fünf Kinder, nur in einer Gruppe, nur zu eingeschränkten Zeiten.
Notbetreuung ist kein Rechtsanspruch. Sie ist ein freiwilliges Angebot. Träger können sie an Bedingungen knüpfen: Nachweis eines dringenden Bedarfs, Anmeldung Wochen im Voraus, Zusatzkosten.
Ein häufiges Szenario: Sandra meldet ihr Kind zur Notbetreuung an, weil sie keine andere Lösung hat. Die Kita sagt zu, betont aber: „Nur, wenn sich mindestens drei Familien anmelden." Am Ende melden sich nur zwei. Die Notbetreuung fällt aus.
Wer auf Notbetreuung angewiesen ist, sollte im Vertrag nachsehen, ob sie verbindlich zugesagt wird. Und: Wie konkret ist die Regelung? Ohne klare Formulierung bleibt es eine Absichtserklärung.
Wenn Schließtage zum Problem werden, hilft zuerst das Gespräch. Nicht mit Vorwürfen, sondern mit konkreten Fragen: Warum wurden die Schließzeiten so festgelegt? Gibt es Spielraum bei der Verteilung? Wie ist die Notbetreuung geregelt?
Viele Leitungen sind offen für Anpassungen, wenn sie merken, dass mehrere Familien betroffen sind. Der Elternbeirat kann als Vermittler helfen. Wichtig: sachlich bleiben. Schließtage sind oft nicht willkürlich, sondern notwendig – etwa für Fortbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wenn das Gespräch nichts bringt, gibt es zwei Optionen:
Private Kitas dürfen mehr Schließtage haben als kommunale – aber nicht unbegrenzt. Wer den Vertrag vor der Unterschrift genau liest, weiß, worauf er sich einlässt. Notbetreuung ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Angebot, das oft eingeschränkt ist.
Wenn Schließtage zum Dauerproblem werden, hilft das Gespräch mit der Leitung. Bleibt die Situation unverändert, ist ein Kita-Wechsel oft die einzige Lösung. Wer mehrere Kitas vergleicht, sollte Schließzeiten als Entscheidungskriterium ernst nehmen – nicht erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist.