KITAJOBS Magazin

Kita-Schließtag und Job: Muss der Arbeitgeber Urlaub geben?

10.05.2026
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Die Kita schließt – und der Arbeitsplan ist voll. Viele Eltern hoffen dann auf kulanten Urlaub vom Arbeitgeber. Die Realität: Ein automatischer Anspruch besteht meistens nicht. Entscheidend ist, ob der Schließtag angekündigt oder spontan kam – und welche Lösungen im eigenen Job überhaupt möglich sind.

Geplant oder spontan: Warum der Unterschied zählt

Ob eine Kita wegen Teamtag, Betriebsferien oder Brückentag schließt, steht oft Monate vorher fest. Wer diese Termine kennt, kann rechtzeitig Urlaub beantragen oder andere Betreuung organisieren. Der Arbeitgeber darf solche Urlaubsanträge ablehnen – braucht aber einen betrieblichen Grund (z. B. Urlaubssperre, wichtige Termine).

Bei spontanen Schließungen (Rohrbruch, Personalausfall, Krankheitswelle) bleibt kaum Zeit. Hier wird erwartet, dass Eltern zuerst alle zumutbaren Alternativen prüfen: Homeoffice, Überstunden abbauen, Notbetreuung durch Familie oder Freunde. Erst wenn nichts davon greift, kommen Freistellung oder §616 BGB ins Spiel.

Urlaub: Was realistisch ist – und was nicht

Urlaub ist eine Vereinbarung, kein Automatismus. Wer spontan fragt, hat meist Chancen – aber keine Garantie. Manche Teams sind kulant, andere können aus betrieblichen Gründen nicht reagieren. Wichtig: Urlaub muss beantragt werden, nicht einfach genommen.

Geplante Schließtage lassen sich über reguläre Urlaubsplanung abdecken. Wer früh plant, vermeidet Konflikte. Wer zu spät kommt, riskiert Ablehnung – selbst wenn die Begründung nachvollziehbar ist.

Welche Alternativen es gibt – und wann sie passen

Homeoffice funktioniert, wenn die Arbeit es zulässt und das Kind sich eine Zeit lang selbst beschäftigt. Bei Kleinkindern ist das unrealistisch; bei Schulkindern kann es klappen.

Überstunden abbauen ist eine faire Option, wenn ein Zeitkonto existiert. Keine Lösung, wenn keine Überstunden da sind.

Unbezahlte Freistellung ist rechtlich möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Kein Urlaubstag verbrannt, aber auch kein Geld.

Notbetreuung durch Familie oder Freunde ist oft die schnellste Lösung – wenn jemand verfügbar ist. Nicht immer möglich, aber zumutbar zu fragen.

§616 BGB: wann er greift, wann nicht

§616 BGB erlaubt es, „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" fernzubleiben, wenn unverschuldete persönliche Gründe vorliegen. Das kann bei spontaner Kita-Schließung greifen – wenn der Paragraf nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.

Viele Verträge enthalten genau diesen Ausschluss. Dann hilft §616 nicht. Prüfen lässt sich das im eigenen Vertrag unter Abschnitten wie „Arbeitsverhinderung" oder „Freistellung".

Selbst wenn §616 gilt: „Verhältnismäßig nicht erheblich" bedeutet Stunden, vielleicht ein bis zwei Tage – keine ganze Woche. Und es wird erwartet, dass vorher Alternativen geprüft wurden.

So führst du das Gespräch, ohne Eskalation

Plan A (sofort): Bescheid geben, dass die Kita geschlossen hat, und gleichzeitig Lösungsvorschläge mitliefern: „Ich kann ab 11 Uhr da sein" oder „Ich baue Überstunden ab" oder „Kann ich heute Homeoffice machen?".

Plan B (wenn Plan A nicht klappt): Urlaub beantragen oder unbezahlte Freistellung vorschlagen. Dokumentieren, welche Alternativen nicht funktioniert haben (z. B. „Großeltern im Urlaub, Nachbarin krank").

Was nicht geht: Einfach zu Hause bleiben, ohne Rückmeldung. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – vor allem, wenn §616 ausgeschlossen ist und keine Notlage vorlag.

Gesprächston: Sachlich, lösungsorientiert, keine Vorwürfe. Nicht „Die Kita hat versagt", sondern „Ich habe folgende Optionen geprüft – was ist aus Ihrer Sicht machbar?".

Drei Beispiele aus der Praxis

Geplanter Schließtag im Sommer: Das Team hatte bereits Urlaubssperre wegen Projektabschluss. Elternteil beantragt Urlaub, wird abgelehnt. Lösung: unbezahlte Freistellung für einen Tag, Oma springt ein.

Spontane Schließung am Morgen: Rohrbruch in der Kita. Elternteil arbeitet vier Stunden im Homeoffice, holt Kind mittags ab, baut nachmittags Überstunden ab. Arbeitgeber zufrieden, keine Eskalation.

Arbeitgeber blockt, §616 ist ausgeschlossen: Elternteil findet keine Betreuung. Lösung: unbezahlte Freistellung + Notbetreuung durch Nachbarin für den Folgetag. Kein Urlaubstag verloren, aber Gehaltsabzug akzeptiert.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Urlaub genehmigen, wenn die Kita geschlossen ist?

Nein. Urlaub ist eine Vereinbarung, kein Rechtsanspruch bei Betreuungsausfall. Der Arbeitgeber darf ablehnen, braucht dafür aber betriebliche Gründe. Bei geplanten Schließtagen gilt: rechtzeitig beantragen erhöht die Chancen. Bei spontanen Schließungen: Kulanz ist möglich, aber nicht garantiert.

Was ist §616 BGB – und wo sehe ich, ob er bei mir gilt?

§616 BGB erlaubt bezahlte Freistellung für kurze Zeit bei unverschuldeter Verhinderung (z. B. spontane Kita-Schließung). Viele Arbeits- oder Tarifverträge schließen ihn aber aus. Prüfbar unter Abschnitten wie „Arbeitsverhinderung", „Freistellung" oder „§616". Wenn unklar: beim Arbeitgeber oder Betriebsrat nachfragen.

Darf ich einfach zu Hause bleiben, wenn ich niemanden finde?

Nur, wenn §616 BGB nicht ausgeschlossen ist, die Schließung wirklich spontan kam und alle zumutbaren Alternativen geprüft wurden (Homeoffice, Überstunden, Notbetreuung). Einfach fernbleiben ohne Absprache kann als unentschuldigtes Fehlen gelten – mit Konsequenzen bis zur Abmahnung.

Welche Lösung ist am wenigsten riskant, wenn der Arbeitgeber „nein" sagt?

Unbezahlte Freistellung vereinbaren (wenn das für einen Tag finanziell tragbar ist) oder Überstunden abbauen, falls vorhanden. Beide Optionen sind rechtlich sauber und vermeiden Konflikte. Dokumentieren, welche Alternativen nicht geklappt haben, schafft Transparenz und schützt im Streitfall.

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Kita-Schließtage lösen selten automatisch Urlaubsansprüche aus. Entscheidend ist, ob die Schließung angekündigt oder spontan war – und welche Alternativen im eigenen Job realistisch sind. Wer rechtzeitig plant, Lösungen vorschlägt und dokumentiert, was nicht geklappt hat, vermeidet Eskalation. §616 BGB kann helfen, ist aber oft ausgeschlossen. Unbezahlte Freistellung und Überstundenabbau sind die sichersten Optionen, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmen kann oder will.

10.05.2026
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Laura Niebel
Content & Social Media Managerin

Ich bin Laura und ich mag Texte, die was bringen. Ich komm aus dem Kita-Alltag, und genau so sollen die Texte auch sein: Keine großen Überleitungen, keine Floskeln – lieber ein gutes Beispiel, eine klare Einordnung und am Ende etwas, das du direkt anwenden kannst. Hier geht's um Kommunikation und alles, was Teams (und Eltern) entlastet.