
Magen-Darm im Januar, Erkältungswelle im Februar, Scharlach im März – in Kitas ist Infektionsschutz Alltag. Gleichzeitig stehen Leitungen unter Druck: Hygienepläne müssen rechtskonform sein, Personal muss geschult werden, Eltern haben Fragen. Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was ist sinnvolle Praxis, und wo wird es unnötig kompliziert?
Jede Kita in Deutschland ist verpflichtet, einen Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu führen. Der Plan muss dokumentieren, wie die Einrichtung mit Infektionsrisiken umgeht – von Händewaschen über Reinigungsintervalle bis zu Meldepflichten bei ansteckenden Krankheiten.
Zuständig für die Kontrolle sind in der Regel die Gesundheitsämter. Sie prüfen bei Begehungen, ob der Plan aktuell, vollständig und im Alltag umsetzbar ist. Träger sind dafür verantwortlich, dass Mitarbeitende geschult werden und die Regeln eingehalten werden.
Hygienepläne werden oft einmal erstellt und dann nicht aktualisiert. Änderungen in der Raumnutzung, neue Reinigungsmittel oder angepasste Routinen bleiben undokumentiert. Bei der nächsten Begehung führt das zu Nachforderungen.
Neue Mitarbeitende müssen in den Hygieneplan eingewiesen werden. Das passiert oft mündlich, ohne Dokumentation. Im Zweifelsfall kann die Einrichtung nicht nachweisen, dass die Belehrung stattgefunden hat.
Wer ist verantwortlich für die Überwachung? Wer bestellt Hygienematerial nach? Wer schult neue Kolleg:innen? Wenn das nicht klar geregelt ist, entstehen Lücken.
Manche Einrichtungen desinfizieren Spielzeug täglich, obwohl das nicht vorgeschrieben ist. Das bindet Zeit und Personal. Sinnvoll ist Desinfektion vor allem bei sichtbarer Verschmutzung, nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder bei bekannten Infektionen.
Rechtliche Vorgaben sind das eine, Wirksamkeit das andere. Studien zeigen: Die meisten Infektionen in Kitas werden über Hände übertragen. Konsequentes Händewaschen – vor dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen – ist die effektivste Maßnahme.
Weniger relevant: tägliches Wischen aller Oberflächen oder Desinfektion von Spielzeug ohne konkreten Anlass. Ausnahme: Wickeltische und Toiletten sollten nach jeder Nutzung gereinigt werden.
Für den Gruppenraum gilt: Regelmäßiges Lüften und gründliches Reinigen mit Wasser und Reiniger reichen in den meisten Fällen.
Einige Erkrankungen sind nach § 34 IfSG meldepflichtig. Die Kita muss das Gesundheitsamt informieren und betroffene Kinder vorübergehend ausschließen. Dazu gehören:
Eltern müssen informiert werden, wenn ein Fall in der Gruppe auftritt – ohne Namen zu nennen. Das verhindert unnötige Panik und hilft anderen Eltern, Symptome frühzeitig zu erkennen.
Ein funktionierender Gesundheitsschutz braucht mehr als einen Ordner im Büro. Wichtig sind:
Hygiene in der Kita ist kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Hygieneplan führen, Mitarbeitende schulen, Meldepflichten einhalten. Was darüber hinausgeht, sollte sich an der Alltagstauglichkeit orientieren. Händewaschen schützt mehr als tägliches Desinfizieren aller Oberflächen. Klare Zuständigkeiten und regelmäßige Aktualisierung verhindern, dass der Plan zur Pflichtübung wird. Und: Eltern erwarten keine sterile Umgebung, sondern einen sachlichen Umgang mit Infektionen – ohne Panik, aber auch ohne Verharmlosung.

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