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Gesundheitsschutz & Hygiene in der Kita: Was Pflicht ist und was wirklich hilft

Veröffentlicht am: 
3.3.2026
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Magen-Darm im Januar, Erkältungswelle im Februar, Scharlach im März – in Kitas ist Infektionsschutz Alltag. Gleichzeitig stehen Leitungen unter Druck: Hygienepläne müssen rechtskonform sein, Personal muss geschult werden, Eltern haben Fragen. Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was ist sinnvolle Praxis, und wo wird es unnötig kompliziert?

Die rechtliche Ausgangslage: Infektionsschutzgesetz und Hygienepläne

Jede Kita in Deutschland ist verpflichtet, einen Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu führen. Der Plan muss dokumentieren, wie die Einrichtung mit Infektionsrisiken umgeht – von Händewaschen über Reinigungsintervalle bis zu Meldepflichten bei ansteckenden Krankheiten.

Zuständig für die Kontrolle sind in der Regel die Gesundheitsämter. Sie prüfen bei Begehungen, ob der Plan aktuell, vollständig und im Alltag umsetzbar ist. Träger sind dafür verantwortlich, dass Mitarbeitende geschult werden und die Regeln eingehalten werden.

Was im Hygieneplan stehen muss

  • Händehygiene (Waschgelegenheiten, Seifenspender, Einmalhandtücher)
  • Reinigung und Desinfektion (Flächen, Sanitärbereiche, Spielzeug)
  • Umgang mit Lebensmitteln (bei Frühstück, Snacks, Mittagessen)
  • Trinkwasser (regelmäßige Prüfung bei eigener Wasserversorgung)
  • Umgang mit Körperausscheidungen (Wickelbereich, Toiletten)
  • Meldepflichten (z. B. bei Läusen, Masern, Norovirus)
  • Belehrungen nach § 43 IfSG (für alle, die mit Lebensmitteln umgehen)

Typische Stolpersteine in der Praxis

1. Veraltete Pläne

Hygienepläne werden oft einmal erstellt und dann nicht aktualisiert. Änderungen in der Raumnutzung, neue Reinigungsmittel oder angepasste Routinen bleiben undokumentiert. Bei der nächsten Begehung führt das zu Nachforderungen.

2. Fehlende Schulungen

Neue Mitarbeitende müssen in den Hygieneplan eingewiesen werden. Das passiert oft mündlich, ohne Dokumentation. Im Zweifelsfall kann die Einrichtung nicht nachweisen, dass die Belehrung stattgefunden hat.

3. Unklare Zuständigkeiten

Wer ist verantwortlich für die Überwachung? Wer bestellt Hygienematerial nach? Wer schult neue Kolleg:innen? Wenn das nicht klar geregelt ist, entstehen Lücken.

4. Übertriebene Desinfektionsroutinen

Manche Einrichtungen desinfizieren Spielzeug täglich, obwohl das nicht vorgeschrieben ist. Das bindet Zeit und Personal. Sinnvoll ist Desinfektion vor allem bei sichtbarer Verschmutzung, nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder bei bekannten Infektionen.

Was wirklich schützt: Hygiene im Alltag

Rechtliche Vorgaben sind das eine, Wirksamkeit das andere. Studien zeigen: Die meisten Infektionen in Kitas werden über Hände übertragen. Konsequentes Händewaschen – vor dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen – ist die effektivste Maßnahme.

Weniger relevant: tägliches Wischen aller Oberflächen oder Desinfektion von Spielzeug ohne konkreten Anlass. Ausnahme: Wickeltische und Toiletten sollten nach jeder Nutzung gereinigt werden.

Wann ist Desinfektion sinnvoll?

  • Nach sichtbarem Kontakt mit Erbrochenem, Stuhl, Blut
  • Im Wickelbereich (nach jeder Nutzung)
  • Bei bekannten Ausbrüchen (z. B. Norovirus, Scharlach)
  • Auf Türklinken und Sanitärbereichen bei erhöhtem Infektionsgeschehen

Für den Gruppenraum gilt: Regelmäßiges Lüften und gründliches Reinigen mit Wasser und Reiniger reichen in den meisten Fällen.

Meldepflichten: Wann müssen Eltern informiert werden?

Einige Erkrankungen sind nach § 34 IfSG meldepflichtig. Die Kita muss das Gesundheitsamt informieren und betroffene Kinder vorübergehend ausschließen. Dazu gehören:

  • Masern, Mumps, Röteln
  • Windpocken
  • Scharlach und andere Streptokokken-Infektionen
  • Keuchhusten
  • Magen-Darm-Infektionen (z. B. Norovirus, Salmonellen)
  • Läuse (kein Ausschluss, aber Meldepflicht)

Eltern müssen informiert werden, wenn ein Fall in der Gruppe auftritt – ohne Namen zu nennen. Das verhindert unnötige Panik und hilft anderen Eltern, Symptome frühzeitig zu erkennen.

Worauf Leitungen achten sollten

Ein funktionierender Gesundheitsschutz braucht mehr als einen Ordner im Büro. Wichtig sind:

  • Aktualität: Hygieneplan jährlich überprüfen, bei Änderungen anpassen
  • Schulung: Neue Mitarbeitende einweisen, Dokumentation führen
  • Material: Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel immer verfügbar
  • Kommunikation: Eltern bei Infektionsfällen klar und sachlich informieren
  • Gelassenheit: Nicht jede Erkältung erfordert Sondermaßnahmen

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Hygiene in der Kita ist kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Hygieneplan führen, Mitarbeitende schulen, Meldepflichten einhalten. Was darüber hinausgeht, sollte sich an der Alltagstauglichkeit orientieren. Händewaschen schützt mehr als tägliches Desinfizieren aller Oberflächen. Klare Zuständigkeiten und regelmäßige Aktualisierung verhindern, dass der Plan zur Pflichtübung wird. Und: Eltern erwarten keine sterile Umgebung, sondern einen sachlichen Umgang mit Infektionen – ohne Panik, aber auch ohne Verharmlosung.

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