KITAJOBS Magazin

Fortbildungspflicht für Erzieher: Regelungen, Angebote, Finanzierung

24.03.2026
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Fortbildungspflicht für Erzieher: Welche Regelungen gelten, wer zahlt und welche Formate sich mit dem Kita-Alltag vereinbaren lassen.

28 Stunden im Jahr. Oder 40. Oder „mindestens 160 über fünf Jahre". Die Fortbildungspflicht für pädagogische Fachkräfte ist bundesweit unterschiedlich geregelt – und wer trägt die Kosten, wird selten auf den ersten Blick klar. Sprachförderung, Kinderschutz, Inklusion: Die Themen sind gesetzt. Aber welche Formate passen wirklich in den Kita-Alltag?

Fortbildungen halten Fachkräfte auf Stand. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht überall gleich. Manche Bundesländer schreiben eine Mindeststundenzahl vor, andere überlassen es den Trägern. Wer zahlt, wie viel Arbeitszeit angerechnet wird und ob Fortbildungen überhaupt als solche gelten – das regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Trägervereinbarung.

Bundesweite Regelungen: Was gilt wo?

In den meisten Bundesländern liegt die Fortbildungspflicht zwischen 20 und 40 Stunden pro Jahr. Bayern schreibt keine feste Stundenanzahl vor, erwartet aber „regelmäßige Fortbildung". Nordrhein-Westfalen verlangt 20 Stunden jährlich für Leitungskräfte, während Berlin und Brandenburg auf trägerinterne Regelungen setzen. Niedersachsen fordert mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Wichtig: Nicht alle Formate werden überall anerkannt. Inhouse-Schulungen zählen meist, Online-Seminare nur teilweise. Selbstlernformate wie E-Learning oder Webinare gelten in einigen Bundesländern nicht als vollwertige Fortbildung. Wer sich unsicher ist, sollte vorab beim Träger nachfragen.

Wer trägt die Kosten?

Die Finanzierung ist Verhandlungssache. Viele Träger übernehmen die Kosten für fachlich relevante Fortbildungen – aber nicht alle. Manche erstatten nur bis zu einem bestimmten Betrag, andere zahlen nur bei Präsenzveranstaltungen. Online-Seminare werden seltener finanziert, obwohl sie oft günstiger und flexibler sind.

Arbeitszeit oder Freizeit? Auch das ist nicht einheitlich. Einige Träger rechnen Fortbildungstage als Arbeitszeit, andere erwarten, dass Fachkräfte sich außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit weiterbilden. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gelten fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr – privat getragene Einrichtungen handhaben das unterschiedlich.

Welche Themen sind Pflicht?

Kinderschutz, Erste Hilfe am Kind, Hygiene: Diese Themen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig aufgefrischt werden. Erste Hilfe am Kind muss alle zwei Jahre erneuert werden. Kinderschutz ist in allen Bundesländern Pflicht, wird aber unterschiedlich umgesetzt – mal als Inhouse-Schulung, mal als externes Seminar.

Darüber hinaus gibt es trägerspezifische Schwerpunkte: Sprachförderung bei Einrichtungen mit hohem Migrationsanteil, Inklusion bei integrativen Konzepten, Montessori- oder Waldorf-Fortbildungen bei entsprechenden Trägern. Fachkräfte sollten bei der Stellensuche darauf achten, welche Fortbildungen der Träger anbietet und finanziert.

Formate: Was passt in den Kita-Alltag?

Präsenzveranstaltungen bieten direkten Austausch, kosten aber Zeit und Geld. Online-Seminare sind flexibler, werden aber nicht überall anerkannt. Inhouse-Schulungen sind praktisch, weil das gesamte Team teilnimmt – aber sie ersetzen nicht den Blick über den Tellerrand.

Selbstlernformate wie E-Learning-Kurse sind günstig und zeitlich frei einteilbar. Aber: Sie erfordern Disziplin und werden von vielen Trägern nicht als vollwertige Fortbildung akzeptiert. Wer sich für ein Format entscheidet, sollte vorab klären, ob es anerkannt wird.

Häufige Fragen

Muss ich Fortbildungen in meiner Freizeit machen?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Im TVöD zählen Fortbildungen als Arbeitszeit. Bei privaten Trägern ist das nicht immer der Fall.

Werden Online-Seminare anerkannt?

In einigen Bundesländern ja, in anderen nur teilweise. Klärung mit dem Träger ist nötig.

Kann ich mir Fortbildungen selbst aussuchen?

Nur, wenn der Träger zustimmt. Pflichtthemen wie Kinderschutz und Erste Hilfe sind gesetzt.

Was passiert, wenn ich die Stundenzahl nicht erfülle?

Das ist trägerspezifisch. Manche Träger dokumentieren nur, andere führen Jahresgespräche. Rechtliche Konsequenzen sind selten, aber möglich.

Gibt es Fördermittel für Fortbildungen?

Ja, in einigen Bundesländern. Bildungsgutscheine, ESF-Förderung oder trägerspezifische Programme kommen infrage.

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Fortbildungspflicht ist Ländersache, Finanzierung Verhandlungssache. Wer bei der Stellensuche gezielt nach Trägern fragt, die Fortbildungen als Arbeitszeit anrechnen und finanzieren, spart sich spätere Enttäuschungen. Kinderschutz und Erste Hilfe sind überall Pflicht, darüber hinaus entscheidet das Konzept der Einrichtung. Online-Seminare sind praktisch, werden aber nicht überall akzeptiert. Klarheit schafft nur das Gespräch mit dem Träger.

24.03.2026
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Laura Niebel
Content & Social Media Managerin

Ich bin Laura und ich mag Texte, die was bringen. Ich komm aus dem Kita-Alltag, und genau so sollen die Texte auch sein: Keine großen Überleitungen, keine Floskeln – lieber ein gutes Beispiel, eine klare Einordnung und am Ende etwas, das du direkt anwenden kannst. Hier geht's um Kommunikation und alles, was Teams (und Eltern) entlastet.