
S8a, S8b, Stufe 2 oder Stufe 5 – wer in der Kita anfängt, stößt schnell auf Begriffe, die erstmal nichts sagen. Dahinter steckt ein System aus Tarifverträgen, Entgeltgruppen und Stufenlaufzeiten, das je nach Träger, Bundesland und Qualifikation unterschiedlich funktioniert. Das Gehalt variiert nicht nur zwischen München und Schwerin, sondern auch zwischen städtischem Träger und freier Elterninitiative. Ein Überblick über die Strukturen, die Unterschiede – und was konkret auf dem Konto landet.
Die meisten Einrichtungen im öffentlichen Dienst zahlen nach TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst). Kirchliche Träger nutzen eigene Systeme wie AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien der evangelischen oder katholischen Kirche), die sich am TVöD orientieren, aber abweichen können. Freie Träger – etwa Elterninitiativen, Vereine oder private Betreiber – haben keine Tarifbindung und zahlen individuell vereinbarte Gehälter.
Im TVöD SuE werden Erzieher:innen meist in Entgeltgruppe S8a eingestuft (klassische pädagogische Fachkraft in der Gruppenbetreuung). Wer zusätzliche Aufgaben übernimmt – etwa Integration, Sprachförderung oder vertretungsweise Leitungsfunktion – kann in S8b oder höher eingruppiert werden. Die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe steigt mit Berufserfahrung: Stufe 1 beim Einstieg, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren, Stufe 6 nach 15 Jahren.
Beispiel (TVöD SuE 2026, S8a, brutto/Monat):
Sozialpädagogische Assistent:innen oder Kinderpfleger:innen werden meist in S3 oder S4 eingruppiert (ca. 2.800–3.200 € brutto in Stufe 2). Kita-Leitungen stehen oft in S15 oder S16 (ca. 5.200–6.000 € brutto, je nach Einrichtungsgröße und Stufe).
Tarifverträge gelten bundesweit, aber Länder und Kommunen zahlen unterschiedlich hohe Zuschläge oder wenden eigene Haustarife an. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegen die Gehälter oft über dem Bundesdurchschnitt, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt darunter. Bei kirchlichen und freien Trägern variiert es stärker: Manche zahlen unter TVöD-Niveau, andere darüber, wenn sie Personal halten wollen.
Wer in München arbeitet, verdient brutto ähnlich viel wie in Leipzig – zahlt aber deutlich mehr Miete. Die Kaufkraft unterscheidet sich also stark. In ländlichen Regionen mit günstigeren Lebenshaltungskosten kann ein niedrigeres Bruttogehalt am Ende mehr übrig lassen als ein höheres in der Großstadt.
Zulagen erhöhen das Gehalt, sind aber nicht automatisch dabei. Üblich sind:
Manche Träger zahlen ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) oder eine Jahressonderzahlung. Das ist nicht verpflichtend, kommt aber im TVöD meist vor (ca. 90 % eines Monatsgehalts). Bei freien Trägern gibt es das seltener.
Ein häufiger Fehler: Fachkräfte gehen davon aus, dass eine abgeschlossene Ausbildung automatisch in S8a führt. Tatsächlich hängt die Eingruppierung davon ab, welche Aufgaben im Vertrag stehen. Wer hauptsächlich in der Vor- und Nachbereitung unterstützt oder als Springkraft eingesetzt wird, kann niedriger eingestuft werden. Umgekehrt: Wer Leitungsaufgaben übernimmt, sollte prüfen, ob die Eingruppierung angepasst wurde.
Ein weiteres Thema: Stufenlaufzeiten werden bei Trägerwechsel oft nicht anerkannt. Wer fünf Jahre bei einem freien Träger gearbeitet hat und dann zu einer städtischen Kita wechselt, startet nicht automatisch in Stufe 4, sondern verhandelt die Anerkennung der Vordienstzeit. Das ist möglich, aber nicht garantiert.
Zulagen werden manchmal mündlich zugesagt, stehen aber nicht im Vertrag. Wenn die Leitung wechselt oder der Träger sich ändert, fallen sie weg. Was nicht schriftlich vereinbart ist, gilt nicht.
Nein. Nur Träger mit Tarifbindung zahlen nach TVöD, AVR oder ähnlichem. Freie Träger können eigene Gehälter festlegen – manchmal höher, oft niedriger.
Bei tarifgebundenen Trägern ist die Eingruppierung festgelegt, aber Zulagen oder die Anerkennung von Vordienstzeiten lassen sich verhandeln. Bei freien Trägern ist alles verhandelbar.
S8a gilt für klassische pädagogische Fachkräfte in der Gruppenbetreuitung. S8b setzt zusätzliche Aufgaben voraus – etwa Integration, Sprachförderung, schwierige soziale Lagen oder vertretungsweise Leitungsfunktion.
Die Stufe steigt nach festgelegten Zeiten (1 Jahr → Stufe 2, 3 Jahre → Stufe 3 usw.). Tariferhöhungen kommen dazu, werden aber zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt.
Das hängt von Steuerklasse, Familienstand, Krankenversicherung und Bundesland ab. Als grobe Orientierung: Von 3.650 € brutto (S8a, Stufe 2) bleiben bei Steuerklasse I etwa 2.400–2.500 € netto.
Das Gehalt in der Kita folgt meist einem festen System aus Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Berufserfahrung. Wer bei einem tarifgebundenen Träger arbeitet, kann mit verlässlichen Steigerungen rechnen. Freie Träger zahlen unterschiedlich – manchmal mehr, oft weniger. Zulagen machen einen spürbaren Unterschied, sind aber nicht überall Standard. Wer wechselt, sollte prüfen, ob Vordienstzeiten anerkannt werden und welche Zulagen vertraglich vereinbart sind.